Mindesalter 16 Jahre - max. 40 km/h
Mindesalter 18 Jahre - max. 60 km/h
Einschluß L, AM
kein Vorbesitz erforderlich
Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 40 km/h - ab 18 Jahre 60 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhängern.
Mindesalter 16
kein Vorbesitz erforderlich
nur Theorie Prüfung
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, jedoch mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.