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Führerschein

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Game on!
Fahrlehrer

Wir verfügen bei allen Zweirad Klassen sowohl über hohe als auch niedrige Zweiräder - somit ist für jeden das passende Fahrzeug vorhanden.

Klasse A

Mindesalter 24
Einschluß AM, A1, A2, 
kein Vorbesitz erforderlich

Bei zweiährigem Vorbesitz der Klasse A 2 ist nur eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich!

Krafträder mit mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Mindesalter 21 Jahre) mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

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Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre
Einschluss AM, A1
kein Vorbesitz erforderlich

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A 1 ist nur eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich! (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.80 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)

Krafträder bis max. 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

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Klasse A1 / B196

Mindesalter 16 Jahre
Einschluss: AM,
kein Vorbesitz erforderlich 

Leichtkrafträder Hubraum max. 125 cm³, max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

B196

Zusatzausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 ccm, Nennleistung 11 kw, Leistungsgewicht max. 0,1kw/kg, Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mind. 0,08 kw/kg)

Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mind. 5 Jahren

Kein Automatikeintrag.

Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland.

Klasse AM

Mindestalter 15 Jahre
kein Vorbesitz erforderlich

Zweirädrige Kleinkrafträder  mit bbH max. 45 km/h; bei Elektroantrieb höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor max. 50 ccm.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH max.45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren max. 4 kW; bei Elektromotor max. 4 kW.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH max.45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren max. 4 kW; bei Elektromotor max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Batterien).

Klasse Mofa

Mindestalter 15 

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, max. 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor